Donnerstag, 16. April 2009

moto vs. SLO

Motozeit ist angesagt: kurvend die Welt er-fahren! Die sommerlichen Temparaturen lassen schon Schräglagen zu, die nur manchmal, gestört vom Kurveninnerenschotter, grenzwertigst mit einem Helmjauchzer durchgezogen werden. So schön kann das sein – Berge wollen nicht nur „kletterischst“ erklommen werden, die Geiß reisst es überall rauf, Standardstrecken die jedes Jahr oft bezwungen werden, gilt es abzufahren. Man jammert leise über den Straßenzustand, dem Bruch nach dem Winter, aber die Freude überwiegt. Ganz klar. Eine meiner Lieblingsstrecken lautet: Base - Radsberg – Loiblpass – Krain – Jezersko – Seebergsattel – Gallizien – Homebase! Superstrecke und da ich nimmer rauch´ hol ich, braver Enkel der ich bin, die Glücksstengel fürs Omilein grenzwertigst im Duty Free. Ein Kaffee beim Tanken, einmal Essen gehen, auch schon über Urlaub nachgedacht. Aber jetzt ist Schluss.

Slowenien sieht mich nicht mehr so schnell wieder. Oma soll Rauchen aufhören oder den Dealer ums Eck supporten. Manchmal nahm ich gerne die Abkürzung über die Slowenische Autobahn, berappte meine 2,10€ und war schon wieder am Berg. Letztes Jahr hieß es: Halbjahres- oder Jahresvignette. AUTObahnen sind, eh klar, für Autos, also brav Bundesstraße tuckeln. Im Herbst letzten Jahres dann die ersten Warnungen von Motofreunden für Reisen nach Slowenien. Nicht zu schnell fahren, nix vergessen, sind ganz hart da usw. ganz ernst zu nehmen war es nicht, einmal hab ich gezahlt und da wars fast wie damals, warst du sympathisch, wars die Strafe auch (wehe wenn nicht!) – Aber jetzt haben sie sich ein großes Loch in ihr Knie geschossen, Spinnen die Römer,...hach, Slowenischen Behörden. Und jetzt frag ich mal ganz polemisch(!) nach EU-Gesetzgebung, die ja genau auf so etwas abzielt! Hab den aktuellen Bußgeldkatalog zugesandt bekommen (siehe ÖAMTC usw...).

Alkoholstrafen seh ich ein, Fahren und Saufen muss nicht sein, okay!

Schnellerfahren als erlaubt, na ja...eine Strafe soll ja auch zum Nachdenken anregen, also was pädagogisches sein, präventiv, aber wer, nochmals WER ist im Ort nicht schon einmal 10 Kmh schneller gefahren? D.h. ich geh bankrott, wenn die mich mal erwischen...oder besser gesagt, bald gehört mein Radl Slowenien.

Autobahnvignette find ich okay, wenn es sie zu einem vernünftigen Preis für Durchreisende gibt. So ist das einfach eine Abzocke! Für knapp 50Km Autobahn, Haha – Frechheit siegt, oder?

Aber jetzt kommts! Trotz Schengen!!! 500€ fürs Nichtmitführen von Reisedokumenten? Die spinnen doch wohl! ...und dann noch die letzten Absätze! Gerichtsverfahren, Sicherstellung und Haft? Nein, Danke...das erinnert mich dann doch zu sehr an Willkür und Abzocke! Mich sieht Slowenien nicht mehr so schnell (aber auch nicht langsam)!


Betreff: Strafen in Slowenien

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet:
bis 10 km/h 80.-- Euro
11-20 km/h 250.-- Euro sowie 3 Strafpunkte
21-30 km/h 500.-- Euro sowie 5 Strafpunkte und
über 30 km/h 1000.-- Euro sowie 9 Strafpunkte (FS-Entzug und Gerichtsverfahren).

Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Freilandstraßen:
bis 20 km/h 60.-- Euro
21-30 km/h 120.-- Euro sowie 3 Strafpunkte
31-40 km/h 240.-- Euro sowie 5 Strafpunkte und
über 40 km/h 380.-- Euro sowie 9 Strafpunkte (FS-Entzug und Gerichtsverfahren).

Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen und Autostraßen:
bis 20 km/h 50.-- Euro
21-30 km/h 100.-- Euro
31-40 km/h 150.-- Euro sowie 3 Strafpunkte
41-50 km/h 200.-- Euro sowie 5 Strafpunkte und
über 50 km/h 300.-- Euro sowie 9 Strafpunkte (FS-Entzug und Gerichtsverfahren).

Von den gemessenen Geschwindigkeiten werden 5 km/h als Toleranz abgezogen.

Alkoholdelikte ohne Unfall:
0.50 bis 0,80 Promille 450.-- Euro sowie 7 Strafpunkte
0.81 bis 1,10 Promille 570.-- Euro sowie 9 Strafpunkte
ab 1,11 Promille 950.-- Euro sowie 10 Strafpunkte (12 Std. Haft und Gerichtsverfahren)
über 1,50 Promille Strafe in entsprechender Höhe sowie 18 Strafpunkte (FS-Entzug, Gerichtsverfahren) - der FS muss neu gemacht werden)

Nichtmitführen eines Reisedokumentes:

Mindeststrafe 500.-- Euro.

Fehlen der Autobahnvignette:

Mindeststrafe 300.-- Euro.

Wird die Verwaltungsstrafe sofort oder innerhalb von 17 Tagen (9 Tage Einspruchsfrist und 8 Tage Zahlungsziel) bezahlt wird eine Nachlass von 50 % gewährt.

Werden Übertretungen vor dem Gericht abgehandelt, wird kein Strafnachlass gewährt.

Die Polizeibeamten haben das Recht, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder Dokumente, bis zur Bezahlung des Strafbetrages, sicherzustellen.

Ob auch die Bediensteten der slow. Autobahnverwaltung das Recht zur Sicherstellung von Fahrzeugen, Wertgegenständen oder Dokumenten haben, ist nicht bekannt.


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